Bewährungsprobe für designierte EU-Kommissare
Die designierten EU-Kommissare müssen vor dem Europäischen Parlament ihre Eignung als Ressortchefs beweisen. Nur wenn die Abgeordneten der Ernennung aller Kandidaten zustimmen, können diese im nächsten Monat ihre Arbeit aufnehmen. Von Lisa Örtel
In den Anhörungen haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Gelegenheit, die von Kommissionspräsident José Manuel Barroso vorgeschlagenen Kandidaten zu befragen. In den jeweils dreistündigen Gesprächen werden die Kommissionsanwärter hinsichtlich Fachkompetenz, inhaltlichen Standpunkten sowie ihrem Werdegang geprüft. Darüber hinaus sind die nationale Unabhängigkeit und das europapolitische Engagement der Bewerber Gegenstände der Anhörungen. Vor den Befragungen haben die designierten Kommissare in einem zehnminütigen Statement die Möglichkeit, die Ideen für ihr zukünftiges Aufgabengebiet vorzustellen.
Die Macht des Europäischen Parlaments
Die neue Kommission sollte eigentlich am 1. Februar mit ihrer Arbeit beginnen. Hierzu hätten die europäischen Parlamentarier der Kommission aber zwingend in ihrer Gesamtheit zustimmen müssen. Allerdings ist nun eine Verzögerung der Ernennung der Kommission zu erwarten: Die Kritik an der Kandidatin Rumiana Jeleva, die als Kommissarin für Nothilfe und Krisenreaktion vorgesehen war, führte dazu, dass die Bulgarin ihre Kandidatur am 19. Januar zurückzog. Die Designation Jelevas war bereits vor ihrer Anhörung am 12. Januar umstritten. Ihr wurde vorgeworfen, Nebeneinkünfte verschwiegen zu haben. Nach der Anhörung bestanden außerdem Zweifel an Jelevas fachlicher Kompetenz. Der Vorsitzende der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament, Martin Schulz, ließ durch einen Sprecher verlauten: „Was ihre fachliche Substanz angeht, gibt es erhebliche Zweifel.“
Die von Bulgarien nachnominierte Kandidatin ist Kristalina Georgieva. Die bisherige Vizepräsidentin der Weltbank wird voraussichtlich erst am 3. Februar vor dem Europäischen Parlament gehört, weshalb sich die Ernennung der Kommission nun bis Februar verschiebt. Barroso, der sich in der vergangenen Woche noch hinter Jeleva stellte, nahm deren Rückzug „zur Kenntnis“ und lobte gleichzeitig die „schnelle Reaktion der bulgarischen Regierung“.
Dass das Parlament seine Macht nutzen und die potentiellen Kommissare nicht einfach durchwinken würde, wurde bereits an den ersten Anhörungstagen deutlich. Die Europaabgeordneten hatten die glaubwürdige Entkräftung der Vorwürfe gegen Jeleva gefordert. Hätte die designierte Kommissarin nicht selbst ihren Rücktritt erklärt, wäre Barroso wohl gezwungen gewesen, die Kandidatin selbst auszutauschen, um die Ablehnung der ganzen Kommission zu verhindern. Nur wenn das Parlament alle vorgeschlagenen Kommissare annimmt, kann der Europäische Rat die Kommissionsmitglieder mit qualifizierter Mehrheit formell ernennen.
Weitere Wackelkandidaten
Strittig ist auch die Nominierung der bisherigen Wettbewerbskommissarin Nelly Kroes, die für das Ressort Digitalwirtschaft designiert wurde. Sie erschien den Parlamentariern nicht gut vorbereitet, ihre Antworten blieben oberflächlich und ungenau. Zwar lehnten sie Kroes nicht eindeutig ab, die Niederländerin musste sich aber am 19. Januar einer erneuten Befragung unterziehen. Nach Aussagen mehrerer Mitglieder des zuständigen Industrieausschusses machte Kroes in der zweiten Anhörung zwar einen „hervorragenden Eindruck“, ob sie aber die Mehrheit der Abgeordneten für sich gewinnen konnte, wird sich erst nach der Abstimmung des Ausschusses zeigen.
Der Lette Algirdas Šemeta, vorgesehen als Kommissar für Steuern, Zollunion und Betrugsbekämpfung, und der Finne Olli Rehn, designiert für die Politikfelder Wirtschaft und Währung, machten bei ihren Anhörungen ebenfalls keine gute Figur. Beide konnten die jeweils zuständigen Parlamentarischen Ausschüsse fachlich nicht wirklich überzeugen.
Neue europäische Verwaltungsbeamte
Wenn das Europäische Parlament im Februar der Ernennung der Kommission zustimmt, werden die Kandidaten in den nächsten fünf Jahren hauptsächlich für die Umsetzung der Gemeinschaftspolitik sowie für die Verwaltung des Haushaltes zuständig sein. Als exekutives Organ ist die Europäische Kommission die Verwaltungsbehörde der EU. Die Kommissare leiten dabei jeweils ein Politikressort der Europäischen Union. Obwohl jeder Mitgliedstaat einen Staatsangehörigen in die Kommission entsendet, müssen die Ressortleiter im Interesse der gesamten Union handeln. Als Angehörige der supranationalen Kommission sind sie zu persönlicher Unabhängigkeit von ihrem Herkunftsland verpflichtet. Diese Unabhängigkeit betonte auch der designierte Energiekommissar Günther Oettinger bei seiner Anhörung am vergangenen Mittwoch: „Ich bin nicht der deutsche Kommissar, ich bin der von Deutschland vorgeschlagene Kommissar.“
Obwohl das Europäische Parlament über so weitreichende Kompetenzen, wie die Entscheidung über die Kommissionsmitglieder, verfügt, wird seine Bedeutung in der Öffentlichkeit immer noch häufig unterschätzt. Dass die Abgeordneten aber alles andere als machtlos sind, hat jetzt auch der Kommissionspräsident zu spüren bekommen. Ursprünglich sollte das Parlament am 26. Januar darüber entscheiden, ob Barroso seine Wunschkandidaten in ihrem neuen Amt begrüßen kann. Ob er gezwungen wird, nach Jelevas Rücktritt noch weitere Kandidaten auszutauschen, wird sich in den nächsten Tagen herausstellen. In jedem Fall haben die Europaabgeordneten schon jetzt, wie auch bei der letzten Kommissionsernennung im Jahr 2004, ihre Stärke gezeigt: Wer die Bewährungsprobe nicht nutzen kann, um die Parlamentarier von seinen Fähigkeiten zu überzeugen, wird den Job als EU-Kommissar gar nicht erst antreten.
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