Ohnmacht des Gesetzes
Die CSU wollte es in Bayern wieder besser machen als alle anderen. Dort sollte die heftig umstrittene Neufassung des Versammlungsgesetzes endlich die Aufmärsche rechtsextremer Gruppen einschränken. Allerdings mit geringem Erfolg in der Praxis und großem Ärger in Karlsruhe. Von Robert Märländer
Seit dem 27. Februar 2009 steht das bayerische Versammlungsgesetz in seiner aktuellen Fassung vom Oktober 2008 kurz vor dem Aus. Noch im vergangenen Jahr peitschte die Christlich-Soziale Union (CSU) mit ihrer Mehrheit im Landtag die Neuerung des Gesetzes gegen erheblichen Widerstand aus der gesamten Opposition durch. Ernsthafte Bedenken gab es dabei in der CSU offenbar keine.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit einem aktuellen Beschluss bereits vor der Hauptverhandlung entschieden, Teile des Gesetzes außer Kraft zu setzen. Fürs erste sind davon hauptsächlich Bußgeldverordnungen betroffen, die für Verstöße gegen neu geschaffene Bestimmungen im Zusammenhang mit Demonstrationen gelten. Allerdings machte das Gericht auch klar, dass noch weitere Aspekte des bayerischen Versammlungsgesetzes auf der Kippe stehen.
Trotz der zeitweiligen Eingriffe in die aktuelle Rechtslage bleibt das Gesetz vorerst in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hätte andernfalls für die wegfallenden Elemente selbst Bestimmungen erlassen müssen. Einen Grund für solch einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers konnte das Gericht nicht erkennen. Deshalb war es auch am 28. Februar, nur einen Tag später, bereits wieder möglich, die Machtlosigkeit des bayerischen Versammlungsgesetzes gegenüber rechtsextremen Demonstrationen zu beobachten.
Nach dem Gesetz ist alles wie zuvor
Einmal mehr nutzten rechte Gruppierungen das Datum eines alliierten Luftangriffs während des zweiten Weltkrieges als Grund für einen Aufmarsch. Dieses Mal diente das Bombardement der Augsburger Innenstadt im Jahr 1944 dafür, rechte Propaganda auf die Straße zu tragen.
Augsburger Bürger sind diesen Anblick leider schon gewohnt, denn in den letzten Jahren ist die Stadt bei Rechtsextremen zu einem beliebten Aufmarschort geworden. Ob sie sich ungeachtet des nicht nachlassenden Gegenprotestes in der Bevölkerung immer wieder gerne diesen Ort auswählen, oder bewusst die Konfrontation mit der starken Gegenbewegung suchen, bleibt schwer zu sagen. Für die Frage nach der Wirksamkeit des bayerischen Versammlungsgesetzes ergibt sich zumindest die Möglichkeit, das Auftreten der Neonazis mit früheren Demonstrationen zu vergleichen.
Schon der erste Blick verrät: es hat sich nichts geändert. Die Verherrlichung des Dritten Reiches funktioniert nach wie vor nach den alten Mustern. Die vorherrschenden Farben im Demonstrationszug der Rechten waren noch immer schwarz-weiß-rot und auch die alten Transparente mit Aufschriften wie „Ruhm und Ehre der Wehrmacht“ kamen erneut zum Einsatz. Anhaltspunkte für die Wirksamkeit der neu geschaffenen Rechtslage waren daher nicht erkennbar.
Viel Aufwand für Nichts
Der Katalog der Maßnahmen, mit denen die CSU insbesondere Aufmärsche von Neonazis verhindern wollte, ist seinem Umfang nach durchaus beachtlich. Ein Verbot von Demonstrationen an Daten, die geeignet sind, den Nationalsozialismus zu glorifizieren, wie beispielsweise am Todestag von Rudolf Hess, könnte es demnach nicht mehr geben. Militantes Auftreten, zum Beispiel durch Marschieren in Formation, kann inzwischen zur sofortigen Auflösung einer Veranstaltung führen. Polizei und Behörden sollen sowohl im Vorfeld als auch während Demonstrationen leichter ein Verbot beziehungsweise den Abbruch einer Demonstration beschließen können.
In den Augen des Verfassungsschutzes sind jedoch andere Elemente des neuen Versammlungsgesetzes wesentlich bedenklicher. Dazu zählt die Möglichkeit zur Videoüberwachung beider Seiten einer Demonstration. Die Möglichkeit zur unbefristeten Speicherung des gewonnenen Bildmaterials führt bei den Richtern zu ernsthaften Bedenken.
Wenn man diese wichtigsten Bestandteile der aktuellen Rechtslage zusammengefasst betrachtet, fällt auf, dass sie in der Praxis nicht wirksam werden. Der Kalender ist voll mit Daten, die einen mehr oder weniger fadenscheinigen Grund für rechtsextreme Aufmärsche bieten. Sie zu verhindern ist auch heute keineswegs leicht. Die Stadt Augsburg zog vergeblich bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um die Neonazis fern zu halten. Das Urteil machte jedoch recht deutlich, dass die Demonstration auch durch Rückgriff auf Argumentationsmuster des Versammlungsgesetzes nicht zu verhindern ist.
Es zeigte sich außerdem, dass rechtsgerichtete Demonstranten ihr Verhalten im Vergleich zu früher kein Stück weit ändern müssen, um die Auflagen zu erfüllen. Nicht einmal die ständige Videoüberwachung konnte verhindern, dass Rechte und Gegendemonstranten sich in Augsburg am Ende wieder vereinzelt mit Gegenständen bewarfen. Wo der große Gewinn durch das Versammlungsgesetz liegen soll, konnte für einen Beobachter vor Ort demnach nur rätselhaft bleiben.
Politische Verlierer
Die CSU hat trotz heftigen Gegenwindes noch Glück. Während sich die Aufmerksamkeit darauf konzentriert, ob ihr Versammlungsgesetz vor dem Verfassungsgericht besteht, drängt sich die Frage nach der Zweckmäßigkeit gar nicht erst in den Vordergrund. Sollte es bei der Notwendigkeit zu kleinen Korrekturen bleiben, könnten die Christsozialen das drohende Debakel vermutlich noch abwenden.
Wirklich in der Zwickmühle sitzt allerdings ihr frisch gebackener Koalitionspartner FDP. Nach einer kleinen Ewigkeit ohne Abgeordnete im Bayerischen Landtag haben es die Liberalen 2008 auf Anhieb in die Regierungsverantwortung geschafft. Dort findet für sie aber auch gleich eine Zerreißprobe statt.
In der Koalitionsvereinbarung konnte die FDP mit der CSU so weit überein kommen, das Versammlungsgesetz „bürgerfreundlicher [zu] gestalten, ohne dabei die Handlungsfähigkeit des Staates bei Aufmärschen von Neonazis oder gewaltbereiten Gruppierungen in Frage zu stellen“. Die dazu formulierten Ziele sind allerdings äußerst vage. Es scheint so, als müssten die Liberalen sich darauf verlassen, dass die von ihnen unterstützte Klage gegen das Versammlungsgesetz ein durchschlagender Erfolg wird. Aus eigener Kraft werden sie gegen den großen Koalitionspartner wohl kaum ankommen.
Während die Opposition in Bayern nun eine Chance hat, kräftig zu punkten, wird also mindestens eine der Regierungparteien eine heftige Niederlage einstecken. Wegen eines Gesetzes, das einen Kernbereich der Bürgerrechte berührt, ohne dabei einen erkennbaren Nutzen zu haben.
Die Bildrechte liegen bei geralt / PIXELIO (Grafik), dem „Forum solidarisches und friedliches Augsburg“ (Demonstration) und der CSU-Fraktion (Koalition).
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