Mutmaßlicher NS-Verbrecher vor Auslieferung nach Deutschland
Dem mutmaßlichen KZ-Wächter John Demjanjuk soll in München der Prozess gemacht werden. Seine zunächst bewilligte Auslieferung aus den USA muss noch einmal bestätigt werden. Sein neuer Anwalt legt Protest ein – ein Prozess verstoße gegen die Menschenrechte. Von Alf-Tobias Zahn
Einem symbolträchtigen Prozess fehlt noch die letzte Genehmigung: Die bereits für Montag geplante Auslieferung des mutmaßlichen KZ-Wächters John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland wird sich noch um einige Tage verzögern. Nach dem Widerruf von Wayne Iskra, Einwanderungsrichter in Arlington, und seiner Erklärung, gar nicht für den Fall zuständig zu sein, wurde das Verfahren an den „Ausschuss für Einsprüche in Einwanderungsfragen” weitergeleitet. Demjanjuks neuer Verteidiger Ulrich Busch forderte in einem Brief an das Bundesjustizministerium die Einstellung des Abschiebungsverfahrens, da dieses gegen die Menschenrechte verstoße.
Vorwurf: Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen
Dem gebürtigen Ukrainer und mittlerweile staatenlosen 89-jährigen Demjanjuk wird Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen vorgeworfen. Er wurde im Juli 1942 von der SS im Durchgangslager rekrutiert und soll unter anderem von März bis September 1943 Wächter des Konzentrationslagers Sobibor im heutigen Polen gewesen sein. Dort soll er als Aufseher Häftlinge direkt von den Zügen in die Gaskammern getrieben haben.
International beschäftigen sich Gerichte und Staatsanwaltschaften seit nunmehr 32 Jahren mit dem Fall. Das Office of Special Investigations (OSI), die US-Justizbehörde zur Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern, begann 1977 mit Ermittlungen gegen Demjanjuk. 1986 wurde er nach Israel ausgeliefert und nach einem vierzehnmonatigen Prozess zum Tode verurteilt. Begründung: Er soll „Iwan der Schreckliche“ gewesen sein, KZ-Wächter und Betreiber der Gaskammern im Vernichtungslager Treblinka. Nach sechs Jahren Haft wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof Israels zurückgenommen. Es konnte nicht einwandfrei geklärt werden, ob Demjanjuk und „Iwan der Schreckliche“ ein und dieselbe Person sind. Daraufhin kehrte er nach Ohio zurück.
Im Jahr 2002 entzog ein Gericht in Cleveland Demjanjuk seine amerikanische Staatsbürgerschaft. Das OSI hatte neue Beweise gefunden, die Demjanjuk diesmal mit dem KZ in Sobibor in Verbindung bringen. Nach jahrelangem Rechtsstreit entschied der Supreme Court im Mai 2008 die Entziehung der Staatsangehörigkeit für rechtskräftig.
Staatenlosigkeit ermöglicht Auslieferung
Seitdem ist Demjanjuk staatenlos und die Möglichkeit einer Abschiebung nach Deutschland gegeben. Nach der Aufnahme der Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft in München im März 2009 Haftbefehl gegen ihn. Diese ist Ende 2008 durch den Bundesgerichtshof für zuständig erklärt worden, da Demjanjuk zwischen 1945 und 1952 in einem Flüchtlingslager in Feldafing, in der Nähe Münchens, lebte.
Lediglich der gesundheitliche Zustand Demjanjuks könnte eine Auslieferung noch verhindern. Seine Anwälte fordern eine Untersuchung durch einen deutschen Arzt, der feststellen soll, ob ihr Mandant tatsächlich verhandlungsfähig ist. Laut seiner Krankenakte leidet der 89-Jährige an einer Vorform von Blutkrebs, an Nierensteinen, Rheuma und Rückenbeschwerden. Außerdem leide er seit der Einzelhaft in Israel an einem traumatischen Belastungssyndrom.
Geht es nach dem OSI, muss Demjanjuks Gesundheitszustand nicht mehr geklärt werden. Es liegen genügend ärztliche Unterlagen vor, die ihm zwar körperliche Gebrechen bescheinigen, ihn aber für transport- und verhandlungsfähig ausweisen, so Eli Rosenbum, Leiter der Behörde.
Ein Prozess mit Symbolkraft
Sollte Demjanjuk im Laufe dieser Woche tatsächlich in die Bundesrepublik überstellt werden, könnte in München ein symbolträchtiger Prozess beginnen. Laut Kurt Schrimm, Leiter der Zentralen Stelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, liegt in diesem Fall eine einzigartige Dokumentation vor, darunter Zeugenaussagen und Listen über Häftlingstransporte. Für die Staatsanwaltschaft steht nicht nur eine Verurteilung des 89-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei bis 15 Jahren im Mittelpunkt, sondern auch die Möglichkeit, einem der letzten lebenden, mutmaßlichen NS-Verbrecher den Prozess zu machen.
In diesem geht es nicht nur um das persönliches Schicksal von Demjanjuk und eine Klärung der Frage, ob er tatsächlich an NS-Verbrechen beteiligt war. Es würde sich bei einer rechtskräftigen Verurteilung auch um die Begleichung einer generationsübergreifenden und noch immer währenden deutschen Schuld an Verbrechen im Namen des Nationalsozialismus handeln.
Dieser Artikel erschien bereits bei unserem Kooperationspartner politik.de.
Die Bildrechte sind gemeinfrei (Demjanjuk) oder unterliegen einer Creative-Commons-Lizenz (Schild, Jurek Durczak/flickr).
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Guten Tag! Bitte ist es möglich, das Bild mit der Bahnhofstafel Sobibor aus Ihrer Geschichte für die Publikation in der Tageszeitung “Salzburger Nachrichten” zu verwenden? Oder wohin muss man sich wegen der Rechte wenden?