Menschenrechte auch in Afrika!

10. Sep 2009 | von WeltTrends | Kategorie: Kooperation mit WeltTrends, Kooperationen
George W. Kanyeihamba im Gespräch mit Sophia Sabrow
George W. Kanyeihamba im Gespräch mit Sophia Sabrow

George W. Kanyeihamba aus Uganda bezeichnet den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker, an dem zwei Jahre Richter war, als Totgeburt. Ein Interview für WeltTrends von Sophia Sabrow

Richter George W. Kanyeihamba Richter am Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker (2006–2008). Er ist seit 1997 Richter am Obersten Gerichtshof von Uganda und war von 1986–1991 in mehreren Funktionen für die ugandische Regierung tätig, unter anderem als Handelsminister, Justizminister und als Berater des Präsidenten in Menschenrechtsfragen.

WeltTrends: Herr Kanyeihamba, Sie waren von 2006 bis 2008 einer von vier Richtern am Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker. Ihre Bilanz der Arbeit dieses Gerichts ist sehr negativ. Was kritisieren Sie an diesem Gericht?

George Kanyeihamba: Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, der 2006 gegründet wurde, ist eine Totgeburt. So wie er im Moment besteht, ist er vollkommen unfähig den Anforderungen gerecht zu werden, die an ihn gerichtet werden.

WeltTrends: Das sind harte Worte. Wie ist der Gerichtshof entstanden ist und welche Funktion hat er?

George Kanyeihamba: Die Aufgabe des Gerichtshofs besteht darin, die Afrikanische Charta für Menschenrechte und Rechte der Völker juristisch durchzusetzen. Diese Charta ging aus der Organisation für Afrikanische Einheit – nun ersetzt durch die Afrikanische Union (AU) – hervor und trat 1987 in Kraft. Sie sah den Aufbau einer Menschenrechtskommission und eines Gerichtshofs für Menschenrechte vor, ähnlich dem schon bestehenden Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie sollen die in der Charta festgeschriebenen Rechte juristisch wirksam schützen.

Jedem, der diese Rechte verletzt, soll der Prozess gemacht werden. Die Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker entstand vor dem Gerichtshof. Sie hatte allerdings nur beratende Funktion. Und eben weil ihre Funktion nicht rechtsverbindlich war, wurden fast alle ihre Empfehlungen einfach ignoriert. Im Juni 2004 trat dann schließlich das Protokoll in Kraft, das den Aufbau des Menschenrechtsgerichtshofs vorsah. Zusätzlich entschied die Versammlung der Staats- und Regierungschefs der AU, dass der Menschenrechtsgerichtshof mit dem Afrikanischen Gerichtshof, der sich seit 2003 im Aufbau befindet, zusammengelegt werden soll. Das war die Geburtsstunde unseres Gerichtshofs.

WeltTrends: Wie würden Sie Ihre Amtszeit an diesem Gerichtshof im Nachhinein beurteilen?

George Kanyeihamba: Es war ein Trauerspiel. Können Sie sich das vorstellen? In meiner gesamten Amtszeit habe ich nicht einen einzigen Fall bearbeitet! Ende 2005 wurden ich und meine drei Kollegen zu Richtern gewählt. Aber als wir dann anfangen wollten zu praktizieren, zeigte sich, dass der Gerichtshof lediglich formal existierte. Wir haben einfach nichts vorgefunden. Es gab keine Fälle, kein Gerichtsgebäude, keinen Beamtenstab – nichts. Als wir Richter eintrafen, mussten wir – anstatt Prozesse zu halten – Regelungen und Vorschriften ausarbeiten. Es gab noch nicht einmal ein Host Agreement (Sitzstaatabkommen) zwischen Tansania, wo der Gerichtshof liegt, und der Afrikanischen Union (AU). Wir mussten das Abkommen selbst zeichnen. In den zwei Jahren, die es den Gerichtshof schon gab, befand er sich also lediglich im Aufbau. So konnten natürlich keine Prozesse abgehalten und Anhörungen durchgeführt werden.

WeltTrends: Ist wenigstens die Lage in der Menschenrechtskommission besser?

George Kanyeihamba: Keineswegs. Die Menschenrechtskommission hat zwar Fälle, zahlreiche Fälle. Sie existiert ja schon seit über 20 Jahren. Aber nur bei ein oder zwei Fällen hat sich die AU tatsächlich dazu bequemt, diese zu bearbeiten. Um die anderen hat sich nie jemand gekümmert.

WeltTrends: Wo liegen die Gründe? Hintertreiben Korruption und Angst um Machtverlust in der AU die Bestrebungen des Gerichtshofs?

George Kanyeihamba: Ja, darin liegt das Problem. Einige afrikanische Länder wollen keine supranationalen Institutionen. Alle Regierungen – in Europa ist das übrigens nicht anders – fürchten, dass diese Urteile über sie sprechen können und sie so in ihrer Macht beschneiden. Die meisten dieser Länder verstoßen in ihrer politischen Praxis gegen Menschenrechte. Sie möchten nicht, dass der Gerichtshof sie unter Druck setzen kann. So treiben sie Obstruktionspolitik. Sie wollen einfach nicht, dass der Gerichtshof funktioniert. Und das ist ihnen bisher erfolgreich gelungen.

WeltTrends: Die hierarchische Struktur der Organe innerhalb der AU haben Sie auch an anderer Stelle kritisiert.

George Kanyeihamba: Genau. Die Hauptorgane der AU sind die Versammlung der Staats- und Regierungschefs, der Exekutivrat, die AU-Kommission und der ständige Vertretungsausschuss (PRC), der eigentlich nur beratende Funktion besitzt. De facto ist es jedoch so, dass sich die anderen Gremien, die die höchsten politischen und exekutiven Autoritäten innerhalb der AU darstellen, voll und ganz nach dem PRC richten. Der PRC ist somit die treibende Kraft in der AU; sie ist ihm vollkommen ausgeliefert.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass kein transparentes System für die Wahl der Richter existiert, die natürlich das entscheidende Organ für einen funktionierenden Gerichtshof darstellen. Das Protokoll für die Einsetzung des Gerichtshofs besagt, dass die Länder, die das Protokoll unterschrieben haben, bis zu drei Kandidaten nominieren können. Daraus sollen dann die qualifiziertesten von der Versammlung der Staats- und Regierungschefs zu Richtern gewählt werden. In Wirklichkeit ist das ein abgekartetes Spiel. Wer gewählt wird, entscheidet sich nicht nach Kompetenz, sondern nach Kontakten und geschickten Verhandlungen. Das fängt schon bei der Nominierung der Richter an. Ein Minister, dem diese Aufgabe zufällt, kann einfach sagen: „Ach, mein Freund, der ist Anwalt, den schick ich da hin.“

Die Wahl der Richter ist dann das nächste Problem. Auch hier gibt wieder der PRC den Ton an; seine Empfehlungen haben de facto bindenden Charakter. Das ist fatal, da der PRC 22 WeltTrends 68 kein kompetentes, unabhängiges Gremium für eine solche Wahl ist. Als ich gewählt wurde, bestand der PRC nicht aus Juristen, das waren ganz normale Diplomaten. Sie können gar nicht beurteilen, wer ein guter Richter oder Anwalt wäre. Hinzu kommt, dass es für die Richter drei Stufen von Amtszeiten gibt, zwei, vier oder sechs Jahre. Wer welche bekommt, ist ganz willkürlich.

Lesen Sie hier Teil 2 des Artikels.


Dieser Artikel ist Teil einer Kooperation mit WeltTrends. Die Bildrechte liegen bei WeltTrends.


Lesen Sie weitere Artikel des neuen WeltTrend-Heftes bei /e-politik.de/:

Editorial: NATO in der Sinnkrise

NATO im Wandel

Iran nach den Wahlen

Schlagworte: , , , ,
Optionen: »Menschenrechte auch in Afrika!« bewertenArtikel drucken | Artikel per E-Mail versenden

Artikel in sozialen Netzwerken teilen:

Kommentar hinterlassen

Twitter Nutzer - Mit deinem Twitteraccount bei /e-politik.de/ anmelden: