Freie Sicht im Bierzelt
In Bayern ist am 1. Januar 2008 das neue Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft getreten. Es gilt als das strengste Deutschlands, da die Mehrheitsfraktion der CSU fast alle Ausnahmen aus dem Entwurf gestrichen hat. Demnach dürfte auch in den Festzelten auf dem Münchner Oktoberfest nicht mehr geraucht werden – unvorstellbar für die Wirte und viele Wiesnbesucher. Von Patrick Riordan
Nachdem im Juli 2007 das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf Bundesebene verabschiedet wurde, sind nun die Länder gehalten, den Nichtraucherschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich zu regeln. Dazu gehören unter anderem auch alle gastronomischen Betriebe. In Bayern sah der ursprüngliche Gesetzentwurf von Mitte 2007 gewisse Ausnahmeregelungen vor. So war geplant, das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen der Gaststätten weiterhin zu erlauben. Genauso sollte sich das Verbot nicht auf Festzelte erstrecken – sofern diese, wie auf der Wiesn, nicht länger als 21 Tage im Jahr betrieben werden.
Der Beschluss der Mehrheitsfraktion
Im Oktober 2007 wurde der Gesetzentwurf in der CSU-Landtagsfraktion erneut verhandelt. Im Lauf dieser Sitzung kristallisierte sich eine Mehrheit für einen umfassenderen Nichtraucherschutz heraus. In der Folge wurde die Streichung fast aller Ausnahmeregelungen beschlossen. Somit wären Nebenräume für Raucher nicht mehr zulässig und auch in den Wiesnzelten wäre das Rauchen ausnahmslos verboten. Wirten, die sich weigern das Rauchverbot durchzusetzen, drohen bei einer Anzeige Geldstrafen oder gar der Entzug der Konzession.
Das leitende Argument für diesen Schritt war die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. In vielen kleineren Kneipen ist eine räumliche Abtrennung eines Raucherbereiches nicht möglich und die Wirte dieser Lokale befürchteten, dass die rauchende Kundschaft in die Nebenzimmer der Konkurrenz abwandern könnte. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) schließt sich dieser Argumentation an und begrüßt ausdrücklich die neue Regelung.
Der Zorn der Wiesnwirte
Für die Bierzelte auf dem Münchner Oktoberfest hat das verschärfte Gesetz zum Teil noch drastischere Konsequenzen als für die Kneipen. Jeder kennt die Mischung aus Zigarettenrauch und Bierdunst, die einem beim Betreten eines Bierzelts entgegenschlägt und der für viele sicherlich dazugehört. Zudem kann man beobachten, dass zu fortgeschrittener Stunde buchstäblich an jedem Tisch rauchende Gäste sitzen, auch wenn sich viele davon nur zur Feier des Tages eine Zigarette oder Zigarre gönnen. Offenbar gehören Bier und Rauchen gerade auf der Wiesn für viele zusammen. Da dies auch den Wiesnwirten bekannt ist, lehnen sie das Rauchverbot in den Zelten strikt ab. Ihr Sprecher, der Wirt des Hacker-Festzelts Toni Roiderer, machte überaus deutlich, was er von dem Verbot hält: „Jetzt ist es das Rauchen, in fünf Jahren der Alkohol, und irgendwann fahren wir dann zum Lachen ins Ausland“.
Neben der vermeintlichen Zusammengehörigkeit von Bier und Zigaretten ist das Hauptargument gegen ein generelles Verbot in den Zelten dessen schwierige Durchsetzung. In einem großen Wiesnzelt befinden sich zwischen 6.000 und 10.000 Gäste. Die Wirte beklagen, dass die Umsetzung alleine an ihnen hängen bliebe und drohen – ob steigender Kosten für Sicherheitspersonal – mit höheren Preisen. Gravierender ist allerdings ein anderes Problem: Während man in normalen Kneipen zum Rauchen vor die Türe gehen kann, ist dies auf der Wiesn nicht ohne Weiteres möglich. Verlassen kann man das Zelt natürlich schon, doch da die Zelte gerade abends und am Wochenende fast immer wegen Überfüllung geschlossen werden müssen, können Raucher sich nicht darauf verlassen, nach der Zigarettenpause wieder an ihren Tisch zurückkehren zu können.
Die Wirte werden zwar nicht müde zu betonen, dass sie Nichtraucherschutz befürworten, doch sie würden am liebsten die Erfahrungen in der übrigen Gastronomie abwarten, um in einigen Jahren noch einmal zu verhandeln.
Wie sieht eine rauchfreie Wiesn aus?
Am 1. Januar 2008 ist das umstrittene Gesetz in Bayern in Kraft getreten, und die Wirte müssen sich nun wohl oder übel mit der Suche nach Lösungen beschäftigen. Nahe liegend ist wohl, einen Teil des Biergartens, der jedes Zelt umgibt, als Raucherbereich abzusperren. So wäre ein Wiedereinlass nach dem Rauchen gewährleistet. Die Wirte können diesem Vorschlag jedoch nicht allzu viel abgewinnen, vor allem weil die Biergärten bisher nicht überdacht werden dürfen und so die Raucher buchstäblich im Regen stehen gelassen würden. Denkbar wäre auch ein separater Eingang für Raucher, die einen Platz im Zelt haben und sich dann an der Tür mit einem speziellen Armband oder Ähnlichem ausweisen könnten.
Man darf also auf Vorschläge gespannt sein. Die erste rauchfreie Wiesn ist sicherlich für die meisten eine seltsame Erfahrung. Doch wie Toni Roiderer, allerdings bezogen auf nörgelnde Nichtraucher auf der Wiesn, gesagt hat: „Wen’s stört, der soll halt nicht hingehen.“ Allerdings sollte man sich von der Luft in einem Bierzelt, in dem Tausende von Menschen trinken und feiern, ohnehin nicht allzu viel versprechen – selbst wenn keiner raucht.
Die Bildrechte liegen bei e-politik.de / Hagen Pietzcker (rauchende Wiesnbesucher) bzw. sind gemeinfrei (Rauchverbotzeichen).
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