ARD und ZDF fürchten die Online-Leine

16. Mai 2008 | von Maik Henschke | Kategorie: Medien

Internetnutzer.jpgIn Kürze wird entschieden, ob sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bald im Internet zurückhalten müssen. Privatsender und Verleger wollen das wachsende Onlinetreiben der Anstalten eindämmen, was ARD und ZDF die junge Zielgruppe kosten könnte. Beim Leipziger Medientreff kam es zum Gipfeltreffen der Akteure. Es fielen deutliche Worte. Von Maik Henschke

Bedeutsame Wochen sind angebrochen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die eigene Zukunft stehe auf dem Spiel, heißt es dort unheilvoll. Der Ton wird schärfer. Denn es laufen die Wochen, in denen die Weichen für die zukünftige Rolle von ARD und ZDF in den Neuen Medien gestellt werden. Oder wie SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann (Foto mit Raff, 2.v.l.)es ausdrückt: Es sei „ein Schritt in eine neue Medienordnung“.

Das Objekt der Begierde ist der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das Papier soll erstmals inhaltlich festlegen, wie stark sich ARD und ZDF mit dem Geld des Gebührenzahlers künftig im Internet ausbreiten dürfen. Bislang legten die Vorgängerverträge zwischen den 16 Bundesländern allenfalls fest, wie der öffentlich-rechtliche Auftrag, bestehend aus Bildung, Information, Kultur und Unterhaltung, im Rundfunk auszusehen habe.

Um die Passagen im Vertragswerk buhlen derzeit die für die Medienpolitik zuständigen Ministerpräsidenten und ihre Staatskanzleien. Die SPD will die Internetpräsenz der Rundfunkanstalten sichern und ausbauen, die unionsgeführten Bundesländer kämpfen für eine Beschränkung. Sind alle Details geklärt, wonach es beileibe nicht aussieht, soll der neue Staatsvertrag im Mai 2009 in Kraft treten. Womöglich mit weit reichenden Folgen für den Onlinebereich. Grenzt die Neuregelung den Spielraum von ARD und ZDF zu stark ein, befürchten die Öffentlich-Rechtlichen, den Anschluss bei neuesten Internetentwicklungen verlieren zu können – und damit zu einer wichtigen Zielgruppe.

Öffentlich-Rechtliche erreichen junge Zielgruppe nur im Netz

61 Jahre alt ist der Durchschnittszuschauer des ZDF laut ARD-Medienforschung. Die ARD sendet mit 60 Jahren im Schnitt für dieselbe Altersgruppe. Immer mehr Menschen, das gilt vor allem für junge Mediennutzer, verbringen ihre Zeit stattdessen lieber vor dem Computer, um sich Information und Unterhaltung aus dem Internet zu holen. Deshalb sind seit 1996 auch ARD und ZDF im Netz vertreten. Innerhalb gut eines Jahrzehnts haben die Sender dort ein üppiges Informationsangebot etabliert. Allein tagesschau.de, das Nachrichten-Flaggschiff der ARD, verzeichnet rund 17 Millionen Besucher pro Monat (Visits). Die dortige „Tagesschau in 100 Sekunden“ wird nach eigenen Angaben 20 000 Mal am Tag angeklickt. Heute.de vom ZDF bringt es auf rund 15 Millionen Visits, vergleichbar mit dem privaten Konkurrenten Sueddeutsche.de. Spitzenreiter Spiegel Online hat fast 90 Millionen Visits im Monat.

Neben klassischen Nachrichten bieten beide auch Interviews, Kommentare, Hintergrundberichte oder Ratgeber. All das zeitgemäß verfügbar in Textform, als Podcast oder Videostream. Seit August 2007 betreibt das ZDF im Netz eine moderne, hauseigene Mediathek. Dort können Onlinenutzer auf Abruf etwa verpasste Nachrichtensendungen, Talkshows oder ganze Spielfilme Tag und Nacht ansehen – gratis, wirbt das ZDF, mit Gebührengeldern, antworten die Privatanbieter. Vor wenigen Tagen hat nun auch die ARD mit einer eigenen kostenlos nutzbaren Mediathek nachgezogen. Und obwohl sich die Sender laut geltenden Bestimmungen schon jetzt auf „programmbegleitende“ Onlineangebote zu beschränken haben, tummeln sich im Netz von ARD und ZDF auch Spiele, Flirtangebote und derart viele Kochshows, dass manch Spartenkanal neidisch wäre.

Das geht zu weit, beklagen Privatsender und Zeitungsverleger einstimmig. Die ausufernde Präsenz von ARD und ZDF habe sich zur ernsthaften publizistischen Konkurrenz im Web entwickelt. Während die Rundfunkanstalten ihr Engagement im Netz mit GEZ-Gebühren finanzieren könnten, seien die privaten Anbieter gezwungen, sich ihre Onlineaktivitäten auf dem freien Markt zu erwirtschaften, etwa durch Werbung. Die Rede ist offen von „Wettbewerbsverzerrung“.

Deutliche Worte auf dem Leipziger Medientreff

Doetz_Eumann_Raff.jpgWie sich der Ton verschärft hat, zeigte sich auf dem diesjährigen Medientreffpunkt Mitteldeutschland. Im Studio 3 der media city Leipzig kamen die Verantwortlichen aus Sendern und Politik unter dem Slogan zusammen: „Public Value – Wie dienen die Sender der Gesellschaft?“

Die Öffentlich-Rechtlichen seien darauf angewiesen, Onlineangebote auch in Zukunft nutzen können, bekräftigte ARD-Chef Fritz Raff (Foto links, 3.v.l.): „Wir bekommen sonst einen Generationsabriss.“ Udo Reiter (Foto unten, 1.v.l.)sieht im Internet ebenfalls einen „Schlüsselpunkt“ für die Medienlandschaft der nächsten Jahre: „Wenn wir im Onlinesektor beschränkt werden, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Zukunft weitgehend abgeschnitten“, sagte der Intendant des MDR. Intendantenkollege Markus Schächter vom ZDF brachte die Furcht der Rundfunkanstalten schließlich recht plakativ auf den Punkt: „Wer nicht ins Netz geht, geht ins Museum.“

Brüssel spielt Schiedsrichter im Online-Machtkampf

Reiter_Sagurna_Sch_chter.jpgDie Angst geht um, dass man von Verlegern und Privatsendern künftig an die straffe Online-Leine gelegt wird. Hintergrund ist der Machtkampf um den für 2009 geplanten Rundfunkstaatsvertrag, der bereits Brüssel erreicht hat. Weil sich Rundfunkanstalten, Politik und Private bislang nicht einigen konnten, spielt die EU-Kommission nun Schiedsrichter. Der Kompromissentwurf der Brüsseler Wettbewerbshüter: Für jeden Text im Netz der Öffentlich-Rechtlichen müsse es künftig einen Sendungsbezug geben. Ausnahme seien Angebote mit gesellschaftlichem Mehrwert, „Public Value“ genannt. Was genau darunter fällt, soll im Einzelfall ein neuer Drei-Stufen-Test klären. Er prüft zunächst, ob ein Programm dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, dann, ob Ähnliches bereits von Seiten der privaten Wettbewerber auf dem Markt ist und schließlich, ob der zu erwartende Mehrwert die Kosten rechtfertigt. Am Ende strecken die Prüfer den Daumen nach oben oder unten.

Wer den „Public-Value-Test“ durchführen soll, wenn er denn kommt, ist offen. ARD und ZDF wollen das von ihren eigenen Aufsichtsgremien erledigen lassen, die sich dabei nach eigenem Ermessen Expertenrat von außen einholen dürfen. Klarer Fall von Selbstkontrolle, bemängelt die Gegenseite und fordert ein unabhängiges, staatsfernes Gremium nach Vorbild der britischen BBC.

ZDF fürchtet Rückversetzung in die mediale Steinzeit

Die entscheidende Frage, die der neue Staatsvertrag regeln soll, wird sein: Müssen Onlineangebote weiterhin als Unterstützer, als begleitendes Extra der klassischen Rundfunkmedien Fernsehen und Radio gesehen werden, wie es ARD und ZDF sagen? Oder sind die Telemedien eine eigene Säule, wie es die Privaten durchsetzen wollen? Denn dann könnten diese dem Expansionsstreben der Öffentlich-Rechtlichen im Netz künftig Grenzen setzen.

Das sei dann, verglich ZDF-Chef Schächter auf dem Medientreffpunkt, als würde man Sparkassen Online-Banking und Kliniken Computertomographie verbieten. Von einem Rechtssachverständigen des ZDF war bereits im April der Vorwurf zu hören, die Privaten planten auf diese Weise, den „Morgenthau-Plan“ wieder aufleben zu lassen. Der nie wahr gewordene Plan des US-Finanzministers Henry Morgenthau von 1944 sah die De-Industrialisierung Deutschlands vor. Er sollte aus der besiegten Nation ein rückständiges Agrarland machen. Eine Aufsehen erregende, aber kaum ernst zu nehmende Prognose für die deutsche Medienlandschaft der nächsten Jahre. Denn von radikaler Kürzung könne keine Rede sein, sagen Verleger und Privatsender mit Blick auf das vorläufige Vertragswerk.

„Verfolgungswahn kombiniert mit Größenwahn“

Man wolle den Öffentlich-Rechtlichen ja nichts wegnehmen, betonte Jürgen Doetz (Foto mit Raff, 1.v.l.), Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) und Vorstandsmitglied von ProSiebenSat.1 . Der aktuelle Entwurf gestatte den Sendern sogar eine deutliche Ausweitung ihrer Onlineaktivitäten. Man könne ihnen nur unmöglich grenzenlos alles erlauben. Schließlich bedrohten schon jetzt die Text-, Audio- und Videoinhalte der Öffentlich-Rechtlichen neben den Online-Zeitungen auch die rund 300 lokalen und regionalen Privatsender. „Wenn die Öffentlich-Rechtlichen klagen, die Beschränkung im Onlinebereich bedeute ihren Tod“, tobte Doetz, „dann grenzt das an Volksverdummung.“ Solch ein „Horrorszenario“ sei unangebracht. Dieses Selbstbewusstsein von ARD und ZDF, nur sie garantierten Qualität im Netz und dürften daher nicht beschränkt werden, sei „Verfolgungswahn kombiniert mit Größenwahn“.

Michael Sagurna (Foto mit Reiter, 2.v.l.), Chef der Sächsischen Staatskanzlei, forderte, das Onlineangebot der Öffentlich-Rechtlichen müsse streng programmbezogen sein. „Sie sollen nicht Spiegel Online, Bild.de oder Google nachmachen und 300 Online-Redakteure einstellen“, sagte der CDU-Politiker. Das könne man mit den Rundfunkgebühren nicht bezahlen. Sollte diese Forderung tatsächlich den Weg in den Staatsvertrag finden, müssten Aushängeschilder wie tagesschau.de und heute.de kräftig abspecken. Bedeutsame Wochen für ARD und ZDF.


Die Bildrechte liegen beim Autor (Foto Podium) und Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de (Foto Laptop).


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