Regieren für Jedermann
Jahrzehntelang war es für jeden Petenten harte Knochenarbeit, Unterschriften für seine Forderungen zu sammeln. Öffentliche Online-Petitionen hingegen werden oft von Zehntausenden unterstützt, ohne dass die Werbetrommel eigens gerührt werden muss. Ein Bericht über den aktuellen Stand des Online-Mitregierens und die Perspektiven für die Partizipation des Bürgers im Zeitalter des Internets. Von Oliver Weiß (DemokratieOnline.de)
Das Petitionsrecht, d.h. sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, ist seit jeher im Grundgesetz (Artikel 17) der Bundesrepublik Deutschland verankert. Die tatsächlich wirksame Umsetzung dieses Grundrechts wurde 1975 durch die ebenfalls grundgesetzlich verankerte Einsetzung des Petitionsausschusses des Bundestags gefördert.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Staatsgewalt vom Volk nicht direkt ausgeübt, sondern durch Wahlen den Abgeordneten als Repräsentanten übertragen. Die so gewählten Parlamente (Bundestag, Landtage) sind die einzigen Verfassungsorgane, die vom Volk direkt gewählt werden und aus diesem Grunde eine besondere demokratische Legitimation besitzen. Dennoch ist selbst der Petitionsausschuss mehrheitlich der Meinung, dass das repräsentative System des Grundgesetzes behutsam um plebiszitäre Elemente erweitert werden sollte.
Jährlich gehen beim Petitionsausschuss durchschnittlich 19.000 Petitionen ein, deren Bearbeitung in den Tätigkeitsberichten dargelegt ist. Hinzu kommen sowohl etwa 70.000 Massenpetitionen (Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, z. B. Postkartenaktionen) als auch ca. 1000 Sammelpetitionen (in Verbindung mit einer Unterschriftenliste eingereichte Petitionen). Jährlich wenden sich demnach zwischen 200.000 und 400.000 Bürger im Rahmen von Petitionen an das Parlament.
Modellversuch Online-Petitionen
Ein weiterer Schritt in der Ausgestaltung des Petitionsrechts wurde mit dem Start des Modellversuchs „Online-Petitionen an den Deutschen Bundestag“ im September 2005 unternommen. Im Vergleich zur klassischen Petition hat dieser Ansatz mit dem neuen Medium Internet den Vorteil, dass Jedermann das Für und Wider zu einer solchen öffentlichen Petition in einem Diskussionsforum auf der Internetseite des Petitionsausschusses diskutieren, sich dem Initiator einer öffentlichen Petition anschließen kann und sogar mit einer virtuellen „Postkarte“ weitere Mitstreiter geworben werden können.
Bereits Anfang Januar 2006 zeigte sich, dass diese Ergänzungen des Petitionswesens gut angenommen werden. Etwa 10 Prozent der Neueingaben gehen seitdem mit dem Web-Formular ein und in wachsender Anzahl werden „öffentliche Petitionen“ im Internet vorgestellt. Mehr als 500.000 Zeichner haben im Jahr 2005 Online-Petitionen unterstützt. Leichter als je zuvor lässt sich auf komfortable Weise die politische Willensbildung überregional vernetzt organisieren.
Die technische Umsetzung der Online-Petitionen an den Deutschen Bundestag basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Deshalb werden die deutschen Online-Petitionen derzeit auch auf einem Server der Universität von Edinburgh verwaltet, was häufig für Irritationen bei potentiellen Mitunterzeichnern sorgt. Ein weiteres Handicap des derzeitigen Angebots ist die eingeschränkte Benutzerfreundlichkeit, die nur die Ansicht einzelner Petitionen, aber keine vergleichende Übersicht oder Sortiermöglichkeiten nach häufig unterstützten Petitionen zulässt. Dieser Mangel wiegt jedoch Aufgrund der Verfügbarkeit von Portalen zum Thema Petitionen von Zweitanbietern wie z.B. DemokratieOnline.de nicht so schwer, die ebendiese benutzerfreundlichen Funktionen zur Verfügung stellen.
Was den Bürger bewegt …
Nahezu ein Viertel der online gezeichneten Petitionen sind in das Themengebiet Arbeitsrecht, Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung einzuordnen. Weitere beliebte Themengebiete sind Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft (15 Prozent), Rechtspflege (13 Prozent), Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin (12 Prozent), Staats- und Verfassungsrecht sowie das Finanzwesen (je 10 Prozent).
Die seit September 2005 eingegangenen 350 öffentlichen Petitionen fanden bei mehr als 570.000 Mitzeichnern Unterstützung. Besonders erwähnenswert ist dabei eine vom DGB eingereichte Petition, die eine eindeutige Abgrenzung von Praktika zu Arbeitsverhältnissen fordert. Alleine diese wurde von 60.064 Zeichnern mit unterstützt. Aufgrund der Überschreitung der Marke von 50.000 Zeichnern führt dies entsprechend den selbst gesetzten Regelungen des Petitionsausschusses zu einer Anhörung des Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung.
Natürlich sind sich nicht nur Parteien uneinig, sondern manchmal auch die Bürger – wenn auch bei weitem nicht so häufig. Zu einigen Petitionen wurde die Diskussion im Forum so hitzig, dass die Diskussionsplattform zu diesem Thema geschlossen werden musste, wie beispielsweise bei Petitionen zu den Themen Zwangsimpfung gegen die Vogelgrippe, Geldzinsen an sich, Kostenübernahme wirksamer Naturheilverfahren und Heilpraktikerhonorare, Sicherheitsverwahrung bei Sexualstraftaten oder der Schweinehaltung.
Nur ein kleiner Teil, nämlich 32 Petitionen, der seit September 2005 eingereichten Online-Petitionen sind bereits durch den Bundestag beraten worden. In den meisten Fällen wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Dies ist jedoch nicht als Unaufgeschlossenheit des Parlaments zu werten, sondern spiegelt eher die Tatsache wieder, dass von den Petenten zwar durchaus wünschenswerte Forderungen gestellt werden, aber keine neuen Ideen vorhanden sind, die eine Änderung der bisher gültigen und von mehreren Perspektiven aus durchdachten Regelungen rechtfertigen würde.
Durchaus erwähnenswert ist dabei auch, dass die Beschlüsse stets sorgfältig und fundiert auf die Forderungen der Petenten eingehen, selbst wenn dieser nur von sehr wenigen Zeichnern unterstützt wurde. Die Begründung der Ablehnung der Forderung nach einer Kalenderreform beispielsweise konstatiert durchaus, dass „wirtschaftliche Gründe eine Änderung des bestehenden Kalenders nützlich erscheinen lassen. Gleichwohl sieht der Petitionsausschuss diese Vorteile als nicht so überwiegend an, dass die mit dem Gregorianischen Kalender verbundenen Traditionen, die im Gemeinschaftsleben fest verankert sind, dahinter zurück stehen müssten.“
Fortsetzung folgt?
Im vergangenen Herbst hat das Parlament die Firma Zebralog beauftragt, den seit September 2005 laufenden Modellversuch “Online-Petitionen an den Deutschen Bundestags” in Form einer Technikfolgenabschätzung auszuwerten. Als Ergebnis soll ein Anforderungskatalog für die Fortsetzung des Angebots über 2007 hinaus entstehen.
Die gute Resonanz auf das Angebot von Online-Petitionen und die positive Haltung des Petitionsausschusses gegenüber diesem neuen Ansatz lassen also darauf hoffen, dass auch über diesen Herbst hinaus die Bürger die Möglichkeit haben werden, sich mit Ihren Wünschen und Anregungen öffentlich an das Parlament zu wenden.
Dr. Oliver Weiß ist Inhaber und Betreiber der Webseite DemokratieOnline.de.
Die Bildrechte liegen beim Bundestag (Bundestag) und Oliver Weiß (Screenshot&Diagramm).
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