Gefangene im Dritten Reich
Das neue Buch von Nikolaus Wachsmann beschäftigt sich erstmals ausführlich mit dem Thema Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat. Es gibt tiefe Einblicke in das Unrechtsregime von 1933-1945 Von Wolfgang Mehlhausen
Nikolaus Wachsmann, Historiker aus München lehrt europäische Geschichte an der University of London. Gefangen unter Hitler heißt sein neues Buch, dass sich mit Strafvollzug und der Justiz im Dritten Reich beschäftigt. Es umfasst 10 Kapitel von „Das Gefängnis in der Weimarer Republik“ bis zum „Zusammenbruch und Befreiung“.
Vom Strafvollzug im Dritten Reich betroffen waren viele Menschen, davon die wenigsten, die eine wirkliche Schuld auf sich geladen hatten, wie Straftäter, Berufsverbrecher oder Kleinkriminelle. Weithin unbekannt ist, dass lange Jahre die meisten Menschen in Hitlers Strafvollzugsanstalten, Gefängnissen und Zuchthäusern einsaßen und nicht in den Konzentrationslagern. Dies sollte sich erst im Kriegsverlauf ändern.
Ein Blick zurück
Der Autor (links) gibt einen ausführlichen Bericht über die Geschichte des neueren Strafvollzugs in Deutschland und beschreibt die zaghaften Ansätze in der ersten deutschen Republik, als einige wenige fortschrittliche Juristen und Verwaltungsbeamte den von militärischem Drill bestimmten Gefängnisalltag der Kaiserzeit in einen erzieherischen Strafvollzug umgestalten wollten. Mit dem Machtantritt der Nazis war es vorbei mit diesem „Humanismus“ gegenüber Gestrandeten. Der Nazi-Strafvollzug gehörte wie der Justizapparat zum Terrorsystem. Justiz und Strafvollzug wetteiferten mit Polizei und SS um die Gunst des „Führers“, wobei es Rivalitäten und Gemeinsamkeiten gab.
Alternative: Gefängnis, Zuchthaus oder Konzentrationslager
Zum Zeitpunkt des Machtantritts der Nazis war die Weltwirtschaftskrise schon im Abklingen und die Zahl der aus Not begangenen Straftaten, wie Diebstahl und Kleinkriminalität stieg nicht weiter an. Natürlich gab es auch in den Jahren 1933-1945 eine breite Palette von Kriminalität, von Sexualdelikten über Schwerverbrechen bis hin zu dem, was man heute als „Bagatellfälle“ bezeichnet.
Diese Fälle kamen nach 1933 wie zuvor vor Gericht, nur dass alsbald immer härter und strenger bestraft wurde als vorher. Kleinkriminelle, die wegen geringfügiger Diebstähle mehrfach vor Gericht kamen, wurden schnell zu „Gewohnheitsverbrechern“ und mussten damit rechnen, nach Strafverbüßung in ein Konzentrationslager überstellt zu werden, wo sie oft der „Vernichtung durch Arbeit“ anheim fielen. Die Strafanstalten füllten sich nach 1933 schnell, weil die politischen Gegner kriminalisiert und wegen „Landfriedensbruch“, „versuchtem Hochverrat“ oder anderen Delikten bestraft wurden.
Es begann ein bis 1945 andauernder Kompetenzstreit zwischen Justiz und „Polizei“ (so nennt Wachsmann den SS- und Polizeiapparat verkürzt ). Während die Justiz an formale Verfahren und Verhandlungen gebunden war, bei der es neben Richter und Staatsanwalt auch Verteidiger gab, hatte die Polizei das Recht, jeden Mißliebigen von der Straße zu verhaften und ohne Verfahren auf unbestimmte Zeit in ein KZ zu stecken.
Polizeistaat und Existenzangst
In den KZ-Apparat konnte die Justiz nur bedingt eingreifen, es gibt nur wenige Fälle, wo beispielsweise von Aufsehern begangene Verbrechen vor ordentlichen Gerichten verhandelt wurden. Viele wirkliche oder vermeintliche Straftäter, so politisch Andersdenkende, waren froh, nicht sofort in ein KZ zu kommen, sondern von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, die im Gefängnis oder Zuchthaus abzusitzen war. Dort verschlimmerten sich die Haftbedingungen besonders nach Kriegsbeginn, aber die Überlebenschance war um ein Vielfaches höher als in den Lagern.
Der Autor beweist anhand vieler Einzelfälle, dass der Strafvollzug in den Gefängnissen und Zuchthäusern keineswegs human war und viele Beamte, besonders solche, die aus der SA nach 1933 kamen, brutal und rücksichtslos mit den Gefangenen umgingen. Oft wurde medizinische Hilfe versagt und in den so genannten Emslandlagern herrschten KZ-ähnliche Bedingungen. Dennoch waren körperliche Züchtigungen bis Kriegsende verboten.
Während die KZ-Insassen nicht wussten, ob und wann sie je wieder in Freiheit kamen, konnten selbst Schwerverbrecher hoffen, nach ihrer Strafe entlassen zu werden. Allerdings kamen viele „Politische“, auch rassisch Verfolgte nie wieder frei und wurden direkt am Gefängnistor von der Gestapo übernommen und in ein KZ verbracht. Dies traf auch solche Verurteilte zu, die als „unverbesserlich“ eingeschätzt wurden. Die Gefängnisverwaltungen arbeiteten hier der Polizei und SS zu.
Mörder in Robe
Hitler selbst hatte keine gute Meinung von der Justiz und griff häufig persönlich in die Rechtssprechung ein, indem er Urteile aufhob, schwerere Strafen forderte oder einfach festlegte. Die Justiz wurde ständig angehalten, schärfere Strafen zu verhängen und besonders nach Kriegsbeginn wurde sogar öffentlich gefordert, Straftäter nicht in den Gefängnissen zu „konservieren“ derweil die „Besten“ ihr Leben an der Front verloren.
In seiner letzten Reichstagsrede 1942 griff Hitler die Richter heftig an, die ihrerseits nun mit der Polizei darum wetteiferten, möglichst radikal mit Gegnern umzugehen. Der so genannte Volksgerichtshof verhängte immer öfter die Todesstrafe und in den Strafanstalten wurden immer mehr Menschen ermordet, die sich gegen das Regime ausgesprochen oder nur geringfügige Widerstandsleistungen unternommen hatten. Unter den Richtern waren die meisten reaktionär-deutschnational, wenige gehörten zu den „alten Kämpfern“, die schon vor 1933 Nazis waren. Nur vereinzelte Juristen hatten den Mut, sich einen Rest von Rechtsbewusstsein zu bewahren. Viele wurden zu Mördern in Robe.
Als das Ende des “tausendjährigen Reichs” abzusehen war, nahm der Justizterror ebenso zu, wie der Polizeiterror. Standgerichte verhängten mit und ohne Juristen viele Todesurteile für kleinste Vergehen. Bei Räumung von Gefängnissen wurde auch mit Billigung von Wehrmachtskommandanten Massenmorde verübt.
Verbrecher in Pension
Nach dem Kriegsende verurteilten die Alliierten einige der schlimmsten Justizverbrecher, aber schon in den 1950er Jahren wurden viele Justizbeamte und Strafvollzugsmitarbeiter, die 1945 entlassen wurden, wieder eingestellt. Sie nahmen oft die gleichen Funktionen in der jungen Bundesrepublik ein, die sie bis 1945 innehatten. Die Verurteilten wurden bald entlassen. Während Naziopfer nichts oder wenig bekamen und oft lange um einige DM streiten mußten, bekamen die Mörder in Robe reichliche Pensionen, und nicht nur sie.
Roland Freisler, der üble Naziverbrecher und Staatssekretär im Reichsjustizministerium, der später Volksgerichtshofpräsident wurde und seine Opfer vor Gericht verhöhnte und verspottete, kam bei einem Luftangriff 1945 ums Leben. Seine Witwe erhielt bis in die 1990er Jahre eine satte Pension vom Staat. Von bundesdeutschen Richtern wurde nie ein „brauner Kollege“ für seine Untaten bis 1945 bestraft. Dieses traurige Kapitel bundesdeutscher Rechtsstaatsgeschichte fand eine biologische Lösung.
Das umfangreiche Werk ist ein Fachbuch für Historiker, bei dem die Anmerkungen rund ein Drittel des Gesamtumfangs ausmachen. Für Geschichtswerke etwas ungewöhnlich sind die Diagramme im Anhang, die anschaulich die Entwicklung darstellen, so Zahl der Häftlinge oder Zahl der gefällten Todesurteile. Der Band kann geschichtlich interessierten Lesern sehr empfohlen werden.
Nikolaus Wachsmann,
Gefangen unter Hitler – Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat,
(2006), Siedler-Verlag, München,
622 S., ISBN (10) 3-88680-828-9, 28,00 Euro
Die Bildrechte liegen beim Siedler Verlag (Cover) und der University of London (Portrait). Der Verlag im Internet
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