Der Schlächter von Krakau
Dieter Schenk beschreibt das Leben und schlimme Wirken des Altnazis Hans Frank, der vor 60 Jahren in Nürnberg für seine Untaten zum Tode verurteilt wurde. Er schildert gekonnt den Lebensweg vom Studenten zum Rechtsanwalt der Nazis bis nach Krakau, wo er als einer der korruptesten NS-Führer residierte und als „Polenschlächter“ schließlich am Galgen endete. Von Wolfgang Mehlhausen
Der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik Polen Professor Witold Kulesza schrieb ein kurzes Vorwort zum Buch und bescheinigt Autor Dieter Schenk, dass jeder Leser nach der Lektüre des Buchs zu eigenen Schlussfolgerungen kommt. Dies ist bei wissenschaftlichen Darstellungen keineswegs die Regel, denn nicht selten gehen Bewertungen in einer Fülle von Details und Fakten unter. Das Buch Hans Frank. Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur ist die erste Biographie Franks. Was die Zeit nach 1939 in Polen angeht, so erschien allerdings schon in DDR-Zeiten ein in Polen verlegtes, deutschsprachiges Buch “Tagebuch des Hans Frank”, dass vielen Geschichtsinteressierten bekannt sein dürfte.
Hans Frank – ein mäßiger Rechtsanwalt
Im Abschnitt „Kronjurist des NS-Regime“ geht der Autor auf Jugend und Studentenzeit des Hans Frank ein. Die Quellenlage ist hier nicht so üppig wie in den folgenden beiden Teilen. Dennoch gelingt es Schenk den Lebensweg Franks bis 1933 anschaulich aufzuzeigen. Seinen Vater, ebenfalls Jurist und Rechtsanwalt, dürfte man als Versager bezeichnen, seine Frau und Franks Mutter setzte sich mit einem Liebhaber nach Prag ab und auch Frank selbst führte wie seine spätere Ehefrau Brigitte eine sehr lockere Beziehung, in der beide oft fremd gingen.
Hans Frank gelangte schon früh zur NS-Bewegung und lernte Hitler persönlich kennen. Seine Amtsgeschäfte führte der bei Gericht als Frank II geführte Anwalt eher schlecht als recht, er versäumte Termine und verschusselte Akten in seiner Kanzlei. Zugleich fehlte es ihm ständig an Geld, denn er lebte auf großem Fuß und seine Frau gab das Geld mit vollen Händen aus, was ihn ständig in neue Finanznöte trieb. Er verteidigte Nazischläger und wurde schließlich „Kronanwalt“ der Nazibewegung, der auch Hitler vor den Gerichten anwaltlich vertrat. Die juristische Kleinarbeit lag Frank nicht. Der verschuldete Winkeladvokat sollte durch die Nähe zu Hitler und seiner Partei aber bald Karriere machen.
Amthäufung, Ehrgeiz und enttäuschte Hoffnungen
Nach der „Machtergreifung“ der Nazis machte Hans Frank eine steile Karriere, er übernahm verschiedene hohe Ämter im Justizwesen in Bayern und der Nazibewegung, doch sein Wunsch, Justizminister zu werden, ging nicht in Erfüllung. Hitler beließ den bürgerlichen Minister Franz Gürtner auf dem Posten, mit dem er dann in ständigem Kompetenzstreit lag. Der ehrgeizige wie eitle Hans Frank fühlte sich als begnadeter Jurist, berufen Großes auf dem Gebiet des Rechtswesens zu leisten.
Immer wieder versuchte Frank, im Rahmen des Unrechtsregimes ein Minimum an „Rechtssicherheit“ durchzusetzen, ohne jedoch das System selbst in Frage zu stellen. Hitler, der selbst ständig mit der Justiz in der Weimarer Republik zu tun hatte, hielt vom Berufsstand der Juristen sehr wenig und gab dem Polizeistaat mit seiner Willkür und Rechtlosigkeit den Vorzug. Selbst bei seiner letzten Reichstagsrede griff der „Führer“ den Juristenstand heftig an, obwohl dieser längst die meisten traditionellen Rechtsstandpunkte aufgegeben hatte. Der hoch intelligente Frank verbrämte traditionelle Rechtsregeln mit der autokratischen Führerherrschaft und verstieg sich, die sonderbarsten Konstruktionen als „neues deutsches Recht“ pseudowissenschaftlich zu untermauern. Getrieben wurde er hierbei gewiss nicht durch Skrupel oder juristischen Sachverstand, sondern durch Geltungsbedürfnis, vor allem buhlte er um Hitlers Gunst, wie viele, oder alle in seiner nächsten Umgebung.
Umzug auf die Krakauer Burg
Mit der Einstellung der Kriegshandlungen und dem Ende der Zivilverwaltung wurden große Gebiete Polens dem „Reich“ einverleibt, die Ostgebiete von den Sowjets besetzt, doch es folgte kein Friedensvertrag mit dem besetzten Polen. Das geschaffene „Generalgouvernement“ wurde zu einem „Nebenland“ des Deutschen Reiches mit ungeklärtem Völkerrechtsstatus. In der Praxis lief dies auf eine Kolonialverwaltung hinaus.
Frank fühlte sich als „Staatsoberhaupt“ des besetzten Gebiets und führte sein Amt mit Pomp und Korruption. Ständige Reibereien mit „Reichsbehörden“ und vor allem SS-Chef Heinrich Himmler kennzeichnneten seine Amtszeit, um sein Ansehen bei Hitler zu erhöhen scheute er kein Verbrechen gegen das von ihm beherrschte polnische Volk. Der intelligente Frank mit humanistischer Bildung wurde zum üblen Zyniker, zum „Polenschlächter“, der „seine“ Polen noch verhöhnte. Dass er gegen Ausschreitungen der SS vorzugehen versuchte, war keine Handlung des Rests von Gewissen, sondern nur pragmatisches Denken. Sein persönliches Ansehen hing davon ab, wie effektiv er die Gebiete und Bevölkerung ausplündern konnte.
Franks letzter Prozess
Hans Frank war eine der übelsten Gestalten, die das NS-Regime hervorbrachte. Seine Verbrechen im „Generalgouvernement“ hatte er sorgfältig in einem Diensttagebuch dokumentiert, das er den amerikanischen Behörden nach Kriegsende übergab. Er konnte sich im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess nicht herausreden. Es gelang ihm auch nicht, Richter und Psychologen für sich zu vereinnahmen, in dem er in einigen Fällen Verantwortung übernahm und Reue vorspielte. Für seine Verbrechen in Polen, wo fast sechs Millionen Menschen während seiner Amtszeit ums Leben kamen und die Mitschuld am Mord der 2,7 Millionen jüdischen Bürger landete er 1948 am Galgen.
Seine geschäftstüchtige Frau verhökerte seine Erinnerungen „Im Angesicht des Galgens“ für 200.000 DM in der Bundesrepublik. Sein Sohn Niklas gehört zu den Kindern von Naziverbrechern, die sich von den Taten des Vaters distanzierten. Der Epilog im Buch endet mit der Feststellung, daß Niklas über Jahrzehnte alles über seinen Vater recherchierte, um wenigstens etwas Positives zu finden. Er erlebte nur Enttäuschungen.
Ein aufschlussreiches Buch
Diese Biographie kann uneingeschränkt empfohlen werden. Mit einem umfangreichen Anhang, so zur Organisation des Generalgouvernements und einem Personenregister dürfte dieses Buch sehr hilfreich für Historiker als Nachschlagewerk sein. Hervorragend ist auch ein „Werdegang der Täter“ im Anhang, denn nicht wenige Verbrecher kamen in der Bundesrepublik nicht nur (fast) ungeschoren davon, sondern wieder in Amt und Würden.
Dieter Schenk,
„Hans Frank Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur“
(2006) S. Fischer-Verlag, Frankfurt am Main
485 Seiten, ISBN 13-978-3-10-073562-1, 22,90 Euro
Die Bildrechte liegen beim S. Fischer Verlag. Der Verlag im Internet
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