Zuwanderungsgesetz im zweiten Anlauf (Teil II)

03. Jan 2005 | von | Kategorie: Flucht und Asyl

Am 1. Januar 2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz vollständig in Kraft getreten. Bundesinnenminister Otto Schily bezeichnet es als eine "historische Zäsur". Nachdem die Einbringung im ersten Versuch 2002 vom Bundesverfassungsgericht aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der Abstimmung im Bundesrat für nichtig erklärt worden war, scheint der zweite Anlauf der Regierung gelungen. Einzelheiten zu den Inhalten und die wesentlichen Änderungen gegenüber der jetzigen Rechtslage. Von Kristin Köhler

 

Im Bereich der humanitären Aufenthaltsrechte erfolgt eine Anlehnung an die im April 2004 auf europäischer Ebene verabschiedete "Richtlinie über den Flüchtlingsbegriff". Die nichtstaatliche und die geschlechtsspezifische Verfolgung werden erstmals in der Bundesrepublik für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ausdrücklich anerkannt. Die Einführung der Härtefallklausel in den neuen Gesetzestext kommt der Forderung von den Kirchen, karitativen Organisationen und Flüchtlingsverbänden nach. In humanitären Einzelfällen, in denen eigentlich keine rechtliche Möglichkeit mehr für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland besteht, können die Länder Härtefallkommissionen einrichten und eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, die aber nach wie vor Ausnahmecharakter behalten soll.

 

Antwort auf die Sicherheitsfrage

 

Auf Vorschlag des Bundesinnenministers ist eine Abschiebeanordnung in das Gesetz aufgenommen worden, die bei besonders gefährlichen Ausländern zu Verfahrensbeschleunigungen führt. Danach können die Innenministerien der Länder zur Abwehr einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung oder Abschiebungsandrohung eine sofort vollziehbare Abschiebungsanordnung erlassen. Zusätzlich werden die Ausweisungstatbestände deutlich verschärft. Die Regelausweisung gilt seit dem Fall Kaplan auch für die sogenannten "Hassprediger". Gefährliche Ausländer, die aufgrund von Abschiebungshindernissen, wie drohender Todesstrafe oder Folter, nicht abgeschoben werden können, sollen im Inland überwacht werden.

 

Mit dem Zuwanderungsgesetz wird weiter die Regelanfrage über verfassungsfeindliche Erkenntnisse vor der Entscheidung über eine Einbürgerung gesetzlich eingeführt. Das Bundesinnenministerium beabsichtigt auf diesem Wege einer Aufenthaltsverfestigung von Ausländern mit extremistischem Hintergrund vorzubeugen, da ausländerrechtliche Maßnahmen nach der Einbürgerung nicht mehr greifen.

 

"Fördern und fordern" – Maßnahmen zur Integration

 

Otto Schily bezeichnet die Regelungen zur Integration selbst als "Kernstück" des Zuwanderungsgesetzes. Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen ist ebenfalls am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Nach dem von Otto Schily formulierten Grundsatz "Fördern und fordern" erhalten erstmals alle Neuzuwanderer mit einer Bleibeperspektive einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Darüber hinaus sollen jährlich rund 50.000 bereits hier lebende Ausländer teilnehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist verantwortlich für die Entwicklung und Durchführung der Kurse. Angeboten werden ein Sprachkurs, der die Teilnehmer an ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache heranführen soll, und ein Orientierungskurs, in dem Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands vermittelt werden.

 

zuwanderung4.JPG"Die deutsche Sprache ist der Schlüssel zur Integration", erklärt Schily. "Deutsch zu lernen ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft in Kontakt treten und einander verstehen können. Der Staat fordert dies zu Recht von allen Einwanderern ein." Auch Slaveya F. sieht das so: "Deutschland lässt es zu, dass so viele Ausländer in das Land kommen. Dann muss es auch die Integration fördern." Der Bund stellt im kommenden Jahr 208 Millionen Euro für Integrationskurse zur Verfügung; die Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen werden sich voraussichtlich mit 30 bis 50 Millionen Euro an den Kosten beteiligen müssen.

 

Kritik kommt von der Opposition. Sie bemängelt die unzureichende Integration von bereits hier lebenden Ausländern im Zuwanderungsgesetz. "Wir müssen das Thema 2005 mit aller Kraft angehen", mahnt Max Stadler, innenpolitischer Sprecher der FDP. "Die im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Sprach- und Integrationskurse reichen zur Problemlösung nicht aus." Dazu noch einmal Slaveya: "Es sind nicht nur Kurse für Ausländer, sondern ebenso Kurse für Deutsche nötig, um eine vollständige Integration möglich zu machen."

 


 

Lesen Sie hier den ersten Teil des Beitrages.

 


 

Die Bildrechte liegen bei der Bundesbildstelle, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.


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