Wahl für alle?

18. Jan 2005 | von | Kategorie: Innenpolitik

Der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt spricht sich für die Einführung eines Familienwahlrechts aus. Der Vorschlag kommt gut an – doch die Umsetzung setzt eine Diskussion über das Grundgesetz voraus. Er war gekommen, um Zahlen zu nennen; erstaunliche, ja erschreckende Zahlen über die demographische Entwicklung in Sachsen. Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU), Professor für Finanz- und Volkswirtschaft, sprach an der Universität Leipzig zum Thema "Der demographische Wandel in Sachsen als politische Herausforderung“. Von Henry Berndt

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Einwohnerzahl in Sachsen ist seit der Wende milbradt.jpgvon mehr als fünf Millionen auf rund 4,3 Millionen gesunken. Weiterhin hat Sachsen schon heute mit 42,3 Jahren den höchsten Altersdurchschnitt aller Bundesländer.Treffend stellte Milbradt daher fest: "Demographie ist wie Ökonomie: Wenn etwas schief läuft und man es merkt, ist es zu spät.“ Zweifellos läuft seit Jahren etwas schief. Zu lange schenkte die Politik dem demographischen Wandel zu wenig Beachtung.

Besonderer Schutz für Ehe und Familie

Kinderfeindlichkeit, Überalterung, Abwanderung – all das sind schwerwiegende Probleme, aber sind sie nicht neu. Deshalb wurde der Vortrag des Ministerpräsenten auch erst wirklich interessant, als er begann über entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu sinnieren: "Einwanderung allein ist keine Lösung des Problems. Der Staat steht gegenüber den Familien in besonderer Verpflichtung.“ Diese Feststellung verknüpfte Milbradt mit der Forderung nach einer Änderung des Wahlrechts. Danach sollten Eltern durch die Einführung eines Familienwahlrechts stellvertretend für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr eine zusätzliche Stimme erhalten. Dabei verwies er auf Artikel 6 des Grundgesetzes: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Der Vorschlag ist nicht der erste dieser Art. Bereits 2003 hatten sich Vertreter aller Bundestagsfraktionen für ein Kinderwahlrecht stark gemacht. Doch wie damals so schränkt auch heute Milbradt selbst ein, dass ein solcher Vorstoß verfassungsrechtlich umstritten sei. Schließlich steht in Artikel 38, Absatz 2 des Grundgesetzes schwarz auf weiß: "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“.

Gilt Gleichheit für das Wahlrecht? Offene Fragen

Wie ernsthaft kann man sich also mit einem solchen Vorschlag beschäftigen? Grundsätzlich findet der Vorstoß breite Zustimmung über Parteigrenzen hinweg: Sachsens-SPD-Fraktionschef Cornelius Weiss betonte, er sei "absolut dafür“ und fordere eine "ernsthafte Diskussion“. Auch der Thüringer FDP-Generalsekretär Patrick Kurth nannte den Vorstoß Milbradts den "richtigen Weg, um eine familienfreundlichere Politik zu erzwingen“.

Diskussionsstoff bietet aber nicht allein die Idee, sondern vor allem die Art und Weise der Umsetzung. Im Mittelpunkt wird dabei die Auslegung des Grundgesetzes stehen. Muss die Verfassung geändert oder nur neu interpretiert werden?

Da heißt es in Artikel 33 Absatz 1: "Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“. Warum gilt das nicht für das Wahlrecht? Da heißt es im Artikel 3: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Warum darf dann ein Kind keine Stimme haben? Artikel 3 gehört zu den unveränderlichen Grundrechten – müssen also die Veränderbaren der Gerechtigkeit halber angepasst werden? Schließlich betreffen die meisten politischen Entscheidungen von heute vor allem die Zukunft der Minderjährigen.Aber geht es hier überhaupt um Gerechtigkeit?

"Dagegen ist Hartz IV ein laues Lüftchen“

Spätestens seit Frank Schirrmachers Buch "Das Methusalem-Komplott“ wissen wir, dass es um nichts weniger als die Zukunft unserer Gesellschaft geht. Milbradt referierte über den demographischen Wandel. Er setzt den dramatischen Geburtenrückgang mit einer kinderfeindlichen Familienpolitik in Verbindung. Zusätzliche Wahlstimmen für Eltern könnten seiner Meinung nach diesen Zustand ändern und so einem langfristigen Bevölkerungsschwund entgegenwirken. Die Diskussion sei daher unbedingt nötig. Wichtig sei jetzt das Thema Demographie dauerhaft auf der politischen Agenda zu halten. So schloss Milbradt seinen Vortrag vor Leipziger Studenten mit den Worten: "Ich fordere Sie auf, darüber nachzudenken. Gegenüber dem, was wir hier reden – ist Hartz IV ein laues Lüftchen.“


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