Die Länder dürfen kassieren

26. Jan 2005 | von freier Autor | Kategorie: Bildung

Der Weg für Studiengebühren ist frei. Am Mittwoch, 26. Januar 2005, erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter das bundesweite Gebührenverbot für nichtig. Nun sind die Länder gefragt. Von Maria Lang

senat_II.jpgDer Richterspruch aus Karlsruhe war keine Überraschung. Selbst SPD-Vertreter hatten daran gezweifelt, dass das von ihrer Partei festgeschriebene bundesweite Verbot von Studiengebühren vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden würde. Politiker aus unionsregierten Ländern hatten sich in den letzten Wochen siegessicher gezeigt. Sie waren überzeugt vom Erfolg ihrer Klage gegen das Gebührenverbot. Auch deshalb begann in den Medien eine ausführliche Diskussion über Sinn und Unsinn von Gebühren.

Genau darüber haben die Verfassungsrichter aber nicht entschieden – ob Studiengebühren politisch vernünftig sind oder nicht. Das stellte Vizepräsident Winfried Hassemer noch vor der Urteilsbegründung fest. Auch habe das Gericht nicht die Frage beantwortet, ob die Erhebung von Gebühren mit der Verfassung vereinbar sei.

Nur die Kompetenzen geklärt

Das Urteil hat nur klargestellt: Die Länder sind für Studiengebühren zuständig. Der Bund darf hier nicht mitreden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Bund nur die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens regeln dürfe und deshalb zu einer außerordentlichen Zurückhaltung verpflichtet sei. Der Bund darf laut Grundgesetz nur dann Rahmengesetze erlassen, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Weil diese Prinzipien mit der Länderzuständigkeit für Gebühren derzeit nicht gefährdet seien, wiesen die Richter das bundesweite Gebührenverbot zurück. Nur wenn sich in Zukunft herausstellen werde, dass Einwohner von Ländern mit entgeltpflichtigen Hochschulen erheblich benachteiligt würden oder es zu gravierenden Wanderungsbewegungen in die gebührenfreien Länder komme, dann dürfe der Bund einschreiten.

Die Richter halten eine solche Entwicklung im Moment allerdings für unwahrscheinlich, weil Studiengebühren bei der Hochschulwahl nicht die entscheidende Rolle spielten: "Soweit finanzielle Erwägungen bei dieser Wahl überhaupt eine Rolle spielen, sind Studiengebühren in der bislang diskutierten Größenordnung im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung", argumentierten die Richter.

Soziale Verträglichkeit beachten

Wenn in Zukunft die Länder entscheiden, ob und wie viel Studenten für ihr Erststudium zahlen müssen, dann sei es auch ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass einkommensschwache Menschen nicht vom Studium abgehalten werden. Die Länder seien verpflichtet, das Studium jedermann gleichermaßen zugänglich zu machen, mahnte Vizepräsident Winfried Hassemer.

In den meisten unionsgeführten Ländern gibt es schon Pläne dafür, wie man dieser Forderung nach sozialverträglichen Studiengebühren gerecht werden kann. In der Diskussion sind zinsgünstige Kredite und Härtefallregelungen.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) warnte indes die Unionsländer vor einer übereilten Einführung von Studiengebühren. Erst müssten wenigstens "Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung" sichergestellt werden, sagte Bulmahn nach der Urteilsverkündung.

Zwischen den Ländern dürfte in nächster Zeit noch intensiver über die konkrete Umsetzung der Studiengebühren diskutiert werden. Das hatte zumindest die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Johanna Wanka, für den Fall angekündigt, dass das Gebührenverbot vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird. Außerdem will sie sich dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus den Gebühren direkt den Hochschulen zugute kommen. Nach Wankas Auffassung dürfte ein möglicher Run auf gebührenfreie Universitäten schnell wieder abebben, wenn die Universitäten mit den zusätzlichen Einnahmen die Qualität der Lehre verbessern.

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Lesen Sie auch das Dossier zu den Studiengebühren

Weiterführende Links:

Das Urteil im genauen Wortlaut

Übersichtstabelle der aktuellen und geplanten Studiengebühren: hier

Deutsches Studentenwerk – Standpunkt zu Studiengebühren: hier

Copyright des Bildes liegt beim Bundesverfassungsgericht.


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