Hin zur einheitlichen EU-Asylpolitik
Was noch vor kurzem äußerst fragwürdig erschien, könnte in diesem Frühjahr vollbracht werden: die EU-weite Harmonisierung in den Bereichen Asyl, Migration und Flüchtlingsschutz. Bis zum 1. Mai will die europäische Kommission eine Richtlinie für eine gemeinsame Asylpolitik vorlegen. Wachsende Kritik von Menschenrechtsorganisationen und der UNO verdeutlichen allerdings die Schwierigkeiten, mit denen dieses Vorhaben verbunden ist. Von Sarah Seeger.
Ziel der geplanten Richtlinie ist es, den Wildwuchs verschiedenster nationaler Asylsysteme einzudämmen. In einigen Beitrittsländern müssen zudem die Strukturen für eine Asylpolitik erst aufgebaut werden. Hier existieren bis jetzt Asylsysteme nur im Ansatz, gerade einmal 15 bis 20 Beisitzer werden für die Bearbeitung von Asylanträgen beschäftigt.
Beitrittsländer überfordert?
Gerade für die Länder Mitteleuropas droht nach deren Beitritt zur EU am 1. Mai diesen Jahres die Gefahr der Überlastung bestehender Systeme. Ruud Lubbers, Flüchtlingskommissar der UN, warnte in diesem Zusammenhang vor den Folgen der Dublin-II-Verordnung, nach der Asylantragssteller innerhalb der EU in das Einreiseland zurückgeschickt werden können. In der Praxis werden dies die Länder an den neuen EU-Außengrenzen sein.
Lubbers empfahl eine Reihe von Maßnahmen, um diesen Gefahren effektiv entgegenzuwirken. Dazu gehören unter anderem die Schaffung europäischer Aufnahmezentren und eines Mechanismus zur Teilung der Lasten zwischen allen Mitgliedstaaten, die Errichtung eines gemeinsamen Systems der schnellen Rückführung und die Gründung einer europäischen Asylagentur. Lubbers Empfehlungen wurden beim informellen Rat "Justiz und Inneres" in Dublin Ende Januar jedoch eher unterkühlt aufgenommen. Vor allem Bundesinnenminister Otto Schily, der sich im eigenen Land in einem zähen Ringen um ein Zuwanderungsgesetz befindet, schloss die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel der EU an die neuen Mitgliedstaaten für die Bearbeitung der Asylanträge kategorisch aus.
Die Frage der "sicheren Drittstaaten"
Weiterer Brennpunkt ist die Frage nach den so genannten sicheren Drittstaaten, in die, ähnlich dem deutschen Modell, abgelehnte Antragsteller zurückgeschickt werden können. Einig sind sich die Minister dabei, dass die Antragsteller Verbindungen zu diesem Drittstaat haben müssen. Darunter fällt beispielsweise: der Transit, die Familie, die Kultur oder die Sprache. Grundlegend ist zudem, dass ein Berufungsverfahren für den Fall der Ablehnung existiert. Minimalforderung für die Einstufung als sicheres Drittland ist, dass das Land die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat. Die Rücknahmeabkommen, die in diesem Zusammenhang bereits mit einigen Staaten geschlossen wurden – weitere sollen noch dieses Jahr mit Marokko, der Türkei, der Ukraine und Russland folgen – beweisen den hohen Integrationsstand, den die EU in diesem Politikfeld trotz der Kompetenzansprüche der Nationalstaaten erreicht hat.
Rückführung vergemeinschaftet
Weit konkreter als bei der Frage der Aufnahme von Flüchtlingen äußerte sich Antonio Vitorino, europäischer Kommissar für Justiz und Inneres, bei der Dubliner Ratstagung zur Art der Rückführung illegaler Einwanderer und abgelehnter Asylbewerber. Er kündigte an, die Kommission werde im Zeitraum 2005/2006 die Abschiebung illegal eingereister Flüchtlinge mit 30 Millionen Euro finanzieren. Das UNHCR äußert sich besorgt darüber und befürchtet Verletzungen internationaler Flüchtlingsschutzstandards.
Dringender Handlungsbedarf
Bei der Erarbeitung der ersten europäischen Richtlinie im Bereich Asyl bestehen noch zahlreiche Defizite, die es bis Mai zu beheben gilt. Neben den inhaltlichen Fragen der Richtlinie, wie beispielsweise die konkrete Formulierung der Liste der sicheren Drittstaaten, bergen die institutionellen Aspekte einer vereinheitlichten EU-Asylpolitik enormes Konfliktpotenzial. Dass sich der Rat gegen die zusätzliche Bereitstellung von Geldern zur gemeinsamen Bewältigung der Migrationströme stellt und die Beitrittsländer somit mit den auftretenden Problemen alleine lässt, ist nur schwer nachvollziehbar. Es gilt, die Ambivalenz zwischen dem Wunsch der EU, die Asylpolitik weitestgehend zu vergemeinschaften – was eine solidarische Lastenverteilung implizieren würde
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