Flüchtlingsarbeit ist mehr als die Erstbetreuung im Flüchtlingslager
Stefan Telöken ist Pressesprecher des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) in der Bundesrepublik Deutschland. Über Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen seiner Arbeit sprachen Lars Spannagel und Bert Große mit ihm.
e-politik.de: Wie sind Sie zum UNHCR gekommen? Und welche Aufgaben erfüllen Sie?
Telöken: Ich arbeite seit 1986 als Pressesprecher beim UNHCR und bin für den Bereich Presse, Information und Öffentlichkeit verantwortlich. Vorher war ich in Bonn als Redakteur und Parlamentskorrespondent für verschiedene Zeitungen tätig.
e-politik.de: Wofür ist das UNHCR innerhalb der UN genau zuständig und wie ist es organisiert?
Telöken: Die Zentrale des UNHCR sitzt in Genf und beschäftigt circa 250 Mitarbeiter. Die Presseabteilung in Berlin ist mit drei Personen eher klein und muss daher vorrangig Querschnittsaufgaben aller Art erfüllen. Die Mehrzahl der UNHCR-Mitarbeiter ist nicht in Nordamerika oder Westeuropa, sondern in Afrika und Asien, also vor Ort, tätig. Das UNHCR arbeitet in verschiedenen Feldern. Laut unseres Grundauftrages ist es unsere Aufgabe, zu überwachen, dass die Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention sich im nationalen Recht und der politischer Praxis der Unterzeichnerstaaten wiederfinden. In Westeuropa sind wir eher für internationalen Rechtsschutz, vorrangig im flüchtlingsrechtlichen Bereich zuständig. In Deutschland erfüllen wir eher rechtliche und rechtspolitische Aufgaben als humanitäre Hilfe vor Ort. Das UNHCR als Organisation ist einer breiteren Öffentlichkeit eher als Flüchtlingshilfe mit humanitären Aufgaben in Krisengebieten ein Begriff. Aufträge, die bei der Gründung so eigentlich nicht angedacht waren, uns aber auf Grund der weltweiten Flüchtlingsproblematik im Zuge der Zeit zugewiesen wurden. Weil dies natürlich die personalintensivste Arbeit ist, sind in der operativen Arbeit die meisten Mitarbeiter beschäftigt.
e-politik.de: Über welches Budget verfügt der UNHCR?
Telöken: Der diesjährige Hauhalt des UNHCR umfasst etwa eine Milliarde Dollar. Das Budget wird jährlich neu verabschiedet, da es sich aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedsstaaten und nicht aus Pflichtbeiträgen der Mitglieder der Vereinten Nationen zusammensetzt. Dieses Finanzierungssystem hat natürlich zur Folge, dass wir nie genau sagen können, wie groß der Haushalt am Ende eines Jahres wirklich ist. In den letzten Jahren müssen wir einen deutlichen Trend zur Verringerung des Budgets feststellen. Mitte der neunziger Jahre konnten wir über den größten Haushalt verfügen. Hintergrund waren die großen humanitären Hilfsprogramme auf dem Balkan, besonders in Bosnien und in Ruanda. Seitdem ist unser Budget rückläufig, allerdings muss bemerkt werden, dass immer wieder große humanitäre Programme aufgelegt werden wenn Not herrscht, zum Beispiel im Kosovo oder Afghanistan. Der bei weitem größte Finanzier mit fast einem Drittel des Haushalts ist momentan die USA. Auf den nächsten Plätzen folgen die Niederlande, traditionell Japan und die skandinavischen Länder. Deutschland rangiert seit langem unter den Top Ten. Im letzten Jahr stiftete die Bundesrepublik rund 30 Millionen Euro. Allerdings muss bemerkt werden, dass ein gewisser Teil über die Beiträge zur Europäischen Union abgedeckt wird und die EU traditionell zu den größten Gebern gehört.
e-politik.de: Welche Möglichkeiten hat das UNHCR?
Telöken: Die Aufgaben und entsprechend die Möglichkeiten des UNHCR unterteilen sich in zwei große Bereiche. In der humanitären Arbeit vor Ort sind wir hauptsächlich als verwaltende, organisierende und finanzierende Organisation tätig, das heißt, wir sorgen für Logistik, Infrastruktur und so weiter. Dabei geben wir Gelder zum Teil an private Organisationen weiter, die dann im Auftrag von UNHCR bestimmte Felder der Flüchtlingshilfe abdecken. Weltweit betreut das UNHCR fast 200 Flüchtlingslager. Andererseits lebt die Mehrzahl der Flüchtlinge weltweit nicht in Lagern, sondern mit der Bevölkerung des Gastlandes. Daher ist die andere Ebene unserer Arbeit nicht weniger wichtig. Sie umfasst die politisch-rechtliche Tätigkeit. Beispielsweise müssen wir Staaten dazu bringen, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, Flüchtlinge aufzunehmen und ihnen Schutz zu bieten. In Westeuropa kann man unsere Arbeit mit klassischer politischer Lobbytätigkeit beschreiben. Unsere Zielgruppen sind dabei vorrangig Politik, Parlament, Justiz, Verwaltung und natürlich die Teile der Zivilgesellschaft, die sich mit Flüchtlingsfragen beschäftigen. In den Industrieländern ist es weniger unsere Aufgabe, in der konkreten Flüchtlingsarbeit mitzuwirken, obwohl wir zum Beispeil in Frankreich direkt in Asylverfahren arbeiten. In Deutschland begleiten wir beispielsweise in Nürnberg, im Bundesamt für ausländische Flüchtlingsfragen ( www.bafl.de), aktuelle Verfahren. Außerdem schaffen wir mit unseren Analysen für das Auswärtige Amt und BAFL Entscheidungsgrundlagen.
e-politik.de: Welche Grenzen hat die Tätigkeit des UNHCR?
Telöken: Die Grenzen bestimmen sich natürlich durch die jeweiligen Bedingungen, unter denen man arbeitet. Im wohlhabenden Westeuropa stellen sie sich anders dar, als im Krisengebiet, in dem man ja nicht nur als Geldgeber auftritt. Die größte Herausforderung für unsere Arbeit ist in der Struktur der Vereinten Nationen begründet. Unsere Tätigkeit ist auf den Willen zur Zusammenarbeit angewiesen. Die Annahme, dass das UNHCR eine Art letzte Interventionsinstanz sein kann, ist irreführend. Zu trennen ist unsere Arbeit vom jeweils national bestimmten Thema Einwanderung. Im Unterschied zum völkerrechtlich verankerten Flüchtlingsschutz sind Zuwanderungsfragen, zum Beispiel im Bereich Arbeitsmigration, immer interessengeleitet. Und es ist selbst in der harmonisierten EU nur schwer vorstellbar, dass die Regierungen hier den nationalen Kontext verlassen.
e-politik.de: Welche Erfahrungen haben Sie mit den deutschen Regierungen gemacht?
Telöken: Die prägenden Debatten der vergangenen 15 Jahre waren die Asyldiskussion Mitte der neunziger Jahre um die Änderung des Asylrechts im Grundgesetz und die Rückführung der bosnischen Flüchtlinge. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Bundesländer auf Grund der föderalen Struktur großen Einfluss auf unsere Arbeit haben. Die Diskussion war damals angesichts der brennenden Asylbewerberheime sehr aufgeladen. Für eine UN-Organisation ist die Arbeit in einer so aufgeheizten Atmosphäre schwierig. Andererseits wurden wir fast selbstverständlich in eine tiefe Diskussion einbezogen, die andere europäische Länder so nicht geführt haben. Beispielsweise fußte ein Antrag in der Debatte um die Grundgesetzänderung auf direkten Vorschlägen des UNHCR. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass die Regierungen und Parlamente in einer ureigenen innenpolitischen Angelegenheit auf internationale Belange Rücksicht nehmen. Unsere Erfahrungen mit der jeweiligen Regierungskoalition sind für die konkreten Fragen nicht so wichtig, wie der Kontakt zu den jeweiligen Landesregierungen. Und die entscheiden meiner Erfahrung nach nicht nach Parteibuch, sondern im Landesinteresse. Insofern müssen wir uns in Deutschland mit sehr vielen Akteuren auseinandersetzen, um die Interessen der Flüchtlinge und des UNHCR zu vertreten.
e-politik.de: Welche konkreten Projekte bearbeitet der UNHCR derzeit in Deutschland?
Telöken: Wir stellen jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode ein Eckpunktepapier vor. Die drei wesentlichen Ziele zurzeit sind Verabschiedung und Implementierung eines Zuwanderungsgesetzes, das unserer Interpretation von internationalem Flüchtlingsschutz entspricht. Außerdem wünschen wir uns ein humanitäres Sonderkontingent von 500 Personen für Flüchtlinge mit deutschem Bezug aus anderen Aufnahmeländern, die dort aus Sicherheitsgründen nicht bleiben können und in Deutschland auf Grund der restriktiven Bestimmungen nicht aufgenommen werden. Es ist erfreulich, dass dieses Ziel in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen wurde. Ein dritter wichtiger Punkt für uns ist die Verbesserung der Beratung während des Asylverfahrens. Wir wollen eine gesetzlich verankerte Verfahrensberatung, die unserer Meinung nach im Interesse des Betroffenen und des Staates liegt. Die Schwerpunkte unserer Lobbyarbeit liegen in der Asylpolitik und in allen Fragen, die die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen betreffen. Für die schwierige Frage der Kosovo-Flüchtlinge haben wir dafür einen eigenen Koordinator im Haus. Künftig rechnen wir verstärkt mit Aufgaben in Bezug auf Afghanistan und Irak.
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Weiterführende Links:UN-Flüchtlingshilfswerkes in Deutschland
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