30. November 2009: Die Staatswanwaltschaft München I klagt den 89-jährigen John "Iwan" Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen an. Dieses Szenario schien bis vor wenigen Tagen Gewissheit zu sein. Doch die Verteidigung wagt einen letzten Vorstoss, den Prozess doch noch zu verhindern.
Nach einem monatelangen Rechtsstreit (
e-politik berichtete) wurde Demjanjuk nach Deutschland ausgeliefert. Die deutschen Behörden werden ihm vor, 1943 für ein halbes Jahr KZ-Wächter im NS-Vernichtungslager Sobibor gewesen sein und damit sich aktiv am NS-Regime beteiligt zu haben. In diesen sechs Monaten soll er mitgeholfen haben, 27.900 Menschen in die Gaskammern zu schicken.
Um den nahezu sicheren Prozessauftakt zu verhindern, reichte Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch eine Verfassungsklage per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Richter in Karlsruhe sollen darüber entscheiden, ob Deutschland überhaupt einen Strafanspruch erheben darf. Ulrich argumentiert, dass sein Mandant wegen einer Verurteilung in Israel bereits sechs Jahre im Gefängnis sass - und ein höheres Strafmaß bei dem aktuellen Prozess nicht zu erwarten sei. Gleichzeitig fordert Ulrich die sofortige Freilassung Demjanjuks.
Den juristischen Kniff hält die Nebenklagevertretung für nicht ausreichend, um einen Prozess zu verhindern. In einer Erklärung der betrauten Rechtsanwälte heißt es, Demjanjuks Haft in Israel wurde mit dem letztlich falschen Vorwurf begründet, er habe im Konzentrationslager Treblinka Kriegsverbrechen begangen. Die Vorwürfe gegen ihn hinsichtlich seiner Stationierung in Sobibor wurden nicht verhandelt und könnten demnach auch nicht angerechnet werden.
Auch wenn der Sachverhalt seit nunmehr einer Woche in Karlsruhe vorliegt, wurde noch nicht über die Beschwerde entschieden.
In einem ähnlich gelagerten Fall scheiterte in der letzten Woche eine Verfassungsklage: Neben Demjanjuk und nach der
Verurteilung von Josef Scheungruber zu lebenslanger Haft steht auch der 88-jährige Heinrich Boere wegen dreifachen Mordes während des 2. Weltkrieges vor Gericht.
Der Schlußfolgerung der Nebenklage wird sich wohl auch das Bundesverfassungsgericht anschließen. Kaum werden sich die Karlsruher Richter innerhalb weniger Wochen widersprechen und einen Prozess gegen Boere zulassen und gegen Demjanjuk verhindern. Vor allem durch die schwierigen Monaten bis zur Auslieferung Demjanjuks und der lange anhaltenden Diskussion um den Gesundheits- und Vernehmungszustand des Angeklagten ist es schwer vorstellbar, dass der Prozessauftakt am 30. November nicht stattfinden wird. Zudem wäre es auch international schwer zu vermitteln, wenn im letzten Moment ein "Nein" des Bundesverfassungsgerichts die
bereits in Kritik geratene Münchner Staatsanwaltschaft zurückpfeifen würde.
Den deutschen Gerichten in Aachen und München blüht demnach ein heißer Herbst, in dem die deutsche Aufklärung von NS-Verbrechen auch unter internationaler Beobachtung stehen und die Frage beantwortet wird, wie sich Deutschland mit seiner Vergangenheit gerichtlich auseinandersetzt.
(atz)