Der aktuelle Referentenentwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt den Gebühreneintreibern freie Hand: Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten müssen sich bei der Gestaltung ihrer Internetseiten kaum mehr einschränken. Der aktuelle Referentenentwurf sieht nur vor, dass E-Papers, also im Internet veröffentlichte Zeitungen, verboten sind. Alle anderen Kombinationen von Text, Bild, Ton und Video sind erlaubt. In den ersten Debatten war noch die Rede davon, für jeden Textbeitrag einen Sendungsbezug zu verlangen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten fürchteten dabei besonders um das jüngere Publikum, das schon längst nicht mehr den Fernseher einschaltet, sondern sich durchs World Wide Web klickt.
Sollte der Entwurf bei dem Treffen der Ministerpräsidenten am 12. Juni durchgewinkt werden, hat dies gewaltige Konsequenzen. Die Onlineredaktionen von ARD, ZDF und den Dritten verzerrten damit nicht nur die Marktbedingungen für die Wettbewerber im Printbereich, sondern ließen sich das auch noch vom Gebührenzahler finanzieren. Die nächste GEZ-Erhöhung auf 17,98 Euro gilt ab 2008. Noch können sich zwar Zeitungen, die im Lesermarkt beständig verlieren, mit ihren Internetauftritten aus den roten Zahlen retten. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage müssten aber um Nutzer bangen, die noch stärker als bisher zu den multimedial viel besser ausgerüsteten Angeboten von heute.de, tagesschau.de und dergleichen wechseln würden. Denn Live-Stream-Fernsehen können die Verlage nicht anbieten. Die Presse muss sich noch stärker gegen die subventionierte öffentlich-rechtliche Internetkonkurrenz wehren.